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SIGEKO

Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) , die seit 1. Juli 1998 in Kraft ist, trägt dazu bei, die Abwicklung auf einer Baustelle so reibungslos wie möglich und selbstredend ebenfalls unfallfrei und sicher durchführen zu können.

Anwendung der BaustellV

Die Anwendung der Baustellenverordnung  wird zwingend notwendig, wenn die Baustelle mehr als 30 Tage betrieben wird und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig beschäftigt werden oder der Umfang der Maßnahme mehr als 500 Personentage beträgt.

Baustelle Gerüst

Der SiGeKo

Zur Durchführung der Baustellenverordnung setzten wird den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, kurz SiGeKo, ab der ersten Stunde der Planung ein. Die Aufgaben des Koordinators sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgehalten. Hier sei an erste Stelle die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes nach §4 Arbeitsschutzgesetz genannt.

Aufgaben des SiGeKo

Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) stellt schon bei der Planung Weichen für die Sicherheitsvorgaben und Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle.

Wir analysieren die Planungen aller fachlich beteiligten schon während der Vor- und Entwurfsphase und sorgen somit für den Grundstein einer sicheren Baustellendurchführung.  Der frühzeitige Einsatz des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) spart später Kosten und Zeit, denn Entscheidungen und Änderungen auf der Baustelle sind immer sehr arbeitsintensiv zu lösen. Weiterhin werden durch die Aufstellung einer Terminplanung für parallel genutzte Bereiche Konfliktpunkte vermieden. Durch die Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) werden die zuvor getroffenen Abstimmungen in einem Dokument festgehalten. Die Maßnahmen sind somit jederzeit für alle am Bau Beteiligten nachvollziehbar. Nach erfolgter Vorankündigung kann die Ausführung auf der Baustelle beginnen. Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) sorgt dann durch regelmäßige Baustellenbesuche für die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen. Der SiGeKo kontrolliert, ob die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsplanes eingehalten wurden. Die Begehungen werden durch den SiGeKo in Protokollen festgehalten. Unzulänglichkeiten werden sofort auf der Baustelle angesprochen und durch den Versand des Protokolls nochmals dokumentiert.

Nach Beendigung der Maßnahme legt der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) die Sicherheitsmaßnahmen für Wartungs- und Pflegearbeiten fest.

Sie erhalten durch die Protokolle und die Festlegungen des SiGeKo eine umfassende Dokumentation über die Sicherheits- und Gesundheitskoordination Ihres Projektes. Diese beinhaltet dann auch Arbeiten beim Umgang bei Inspektions- und Wartungsarbeiten, so wie Instandsetzungsarbeiten.

 

Wir sehen die Arbeit des SiGeKo somit nicht nur als eine Pflichterfüllung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV), sondern tragen durch die Betreuung in erheblichem Maße zu Kosten und Zeitersparnis bei.  

 

  

 



Dipl-Ing Architekt Reinhard Windt

Prümer Weg 10
52428 Jülich
Tel.: 0 24 63 / 99 71 99-1
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